Der Klinikpersonalrat der Charité
Herzlich willkomen auf den Internetseiten des Klinikpersonalrates (KPR) der Charité.
An der Charité gibt es zurzeit ca. 12 tausend Mitarbeiter:innen die der Klinik angehören. Der Klinikpersonalrat ist für die Mitarbeiter:innen der Klinik die Interessenvertretung .
Der Klinikpersonalrat besteht aus 27 gewählten ordentlichen Mitgliedern und davon sind 12 freigestellte Mitglieder:innen.
Die Interessenvertretung werden alle 4 Jahre von den Beschäftigten der Charité neu gewählt.
Der derzeitge Klinikpersonalrat ist für 4 Jahre gewählt. Die aktuelle Amtsperiode endet am 31.12.2028.
Unsere rechtliche Grundlage wie wir agieren unterliegt dem Personalvertretungsgesetz Berlin (PersVG Berlin)
Unsere Aufgaben
- Anprechpartner:innen bei Problem (Strukturelle/ individuelle)
- Überwachung der Einhaltung der Recht- und Verwaltungsvorschrift, Tarifverträge und Dienstvereinbarung
- vertreten die Interessen der Mitarbeiter:innen gegenüber der Charité
- Beratende Tätigkeit (Alle Themen, die das Arbeitsleben betreffen)
Wichtig
Alle Mitglieder:innen des Klinikpersonalrates stehen nach §11 PerVG Berlin unter Schweigepflicht.
Dies bedeutet, dass die Anliegen, die an uns von Ihnen herangetragen werden, werden vertraulich behandelt. Nur mit Ihrer
ausdrücklichen Einverständnis können die Mitglieder des Klinikpersonalrates entbunden werden.
So erreichen Sie uns
Charité – Universitätsmedizin Berlin