Klinikpersonalrat 

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Der Klinikpersonalrat der Charité

Herzlich willkomen auf den Internetseiten des Klinikpersonalrates (KPR) der Charité.
Sie sind  Beschäftigte im klinischen Bereich, also auf einer Station, in der Tagesklinik, Ambulanz, in der Verwaltung der Charité – Universitätsmedizin Berlin oder gestellter Beschäftigter in einer Tochtergesellschaft der Charite und haben Beratungsbedarf?

Dann sind Sie bei uns genau richtig.

Der Klinikpersonalrat berät Sie zu Ihrem Anliegen in Ihrer konkreten Arbeitsituation, zu Fragen aus Tarifverträgen oder gesetzlichen Bestimmungen und kann auch Kooperationspartner vermitteln.

Neue Dienstvereinbarung Lebensphasenkonto

Der Klinikpersonalrat und der Vorstand der Charité haben die Dienstvereinbarung Lebensphasenkonto erfolgreich abgeschlossen. Sie gilt für die Beschäftigten der Dienststelle des Universitätsklinikums der Charité, die in den Geltungsbereich des Tarifvertrages Gesundheitsfachberufe fallen.

Ausgenommen sind Aushilfen, Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, Centrumsleitungen und das ärztliche Personal.

Durch diese Dienstvereinbarung können erworbene CHEP-Punkte für ein Sabbatical oder für eine bezahlte Freistellung vor dem Renteneintritt umgewandelt werden. 

Falls Sie Fragen zur neuen Dienstvereinbarung Lebensphasenkonto haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden. 

Neue Dienstvereinbarung Stabilitätsdienste

Der Klinikpersonalrat und der Vorstand der Charité haben die Dienstvereinbarung Stabilitätsdienste erfolgreich abgeschlossen. Sie gilt für die Beschäftigten der Dienststelle des Universitätsklinikums der Charité, die in den Geltungsbereich des Tarifvertrages Gesundheitsfachberufe fallen.

Ausgenommen von der Teilnahme sind Aushilfen, geringfügig Beschäftigte, Centrumsleitungen, Mitarbeitende der Wirtschafts- und Versorgungsdienste (Service) sowie Mitarbeiter im Pool für patientenbezogene Betreuung und das ärztliche Personal.

Zum Antrag geht es hier.

Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte, finden Sie auf dem Merkblatt.

Falls Sie Fragen zur neuen Dienstvereinbarung Stabilitätsdienste haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.

 

Neue Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten

Der Klinikpersonalrat und der Vorstand der Charité haben die Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten abgeschlossen. Sie gilt für alle Beschäftigten der Dienststelle des Universitätsklinikums der Charité. Auszubildende sind ausgenommen.

Diese Dienstvereinbarung soll insbesondere die Vereinbarkeit von Familie, Privatem und Beruf fördern und gleichzeitig einen Beitrag zur Förderung der Gesunderhaltung der Beschäftigten und zur Bewältigung der Pandemie darstellen.

Während der Corona-Pandemie gilt zunächst bis zum 31. März 2022 für alle Beschäftigten der Charité zeitgleich die Zentrale Verfahrensanweisung (ZVA) „Regelung zu Personal- und Veranstaltungsthemen während der COVID-19-Pandemie“ (in ihrer jeweils mitbestimmtem Fassung), die die pandemie-spezifischen Aspekte des mobilen Arbeitens und das Pflichtangebot von Homeoffice regelt.

Wir freuen uns, damit den Beschäftigten der Klinik endlich einen weiteren Baustein für modernere Arbeitsbedingungen bieten zu können.

Falls Sie Fragen zur neuen Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten haben, können Sie sich gerne jeder Zeit an uns wenden.


So erreichen Sie uns

E-Mail an den Klinikpersonalrat

Charité – Universitätsmedizin Berlin

Postadresse:Augustenburger Platz 113353 Berlin

Campus- bzw. interne Geländeadresse:Oststr. 4, 2. OG

CVK, Oststraße 4