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Wichtige Informationen

Regelmäßig veröffentlicht der Klinikpersonalrat hier Dokumente rund um die Themen Tarifverträge, Dienstvereinbarungen, Rechtsgrundlagen und andere wichtige Informationen

Sie befinden sich hier:

Tarifverträge

Unter diesem Menüpunkt finden Sie alles zum Thema Tarifverträge. Informationen dazu erhalten Sie vom Personalrat  und den gewerkschaftlichen Interessenvertretungen an der Charité: ver.di, gkl und Marburger Bund auf der Netzwerkseite.

In der Charité gelten unterschiedliche Tarifverträge für unterschiedliche Berufsgruppen, Gewerkschaftszugehörigkeiten und Dienststellen. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die hier eingestellten, seit dem 01. Januar 2018 gültigen Tarifverträge.

Mit dem Beitritt der Charité zum KAV Berlin gilt in der Charité seit dem 1. Januar 2018 der TVöD-VKA, spezieller Teil Krankenhäuser sowie die neue Entgeltordnung des VKA. In einem Ergänzungstarifvertrag ist die Übernahme bisheriger Regelungen und die Anwendungsmodalitäten aus den alten Tarifverträgen (TV-Ü) festgelegt.

Für den Fall, dass bei Ihnen noch Ansprüche aus der Zeit vor dem 01.01.2018 bestehen sollten, haben wir im unteren Teil der Seite die bis zum 31.12.2017 geltenden Tarifverträge ebenfalls aufgeführt.

Sie haben Fragen? Sie können uns jeder Zeit ansprechen.

Tarifverträge, Entgeltordnung und -tabellen für die Charité




Dienstvereinbarungen

Zwischen der Dienstellenleitung und dem Personalrat, als Vertretung der Beschäftigten in der jeweiligen Dienststelle, können Dienstvereinbarungen abgeschlossen werden zur Regelung von allgemeinen Angelegenheiten in der Dienststelle, wenn diese nicht durch Gesetze bzw. Tarifvertrag geregelt sind.

Der Gesamtpersonalrat kann mit der Dienststelle Dienstvereinbarungen zu allgmeinen Angelegenheiten abschließen, die sowohl in der Klinik als auch in der Fakultät, also für die gesamte Charité, gelten.

Dienststelle und Personalrat beschließen gemeinsam die Dienstvereinbarung. Für den Personalrat ist im Vorfeld ein Beschluss des Gremiums erforderlich.

Rechtliche Grundlage ist das Personalvertretungsgesetz (PersVG) des Landes Berlin: §§ 74, 75 und 85.

Dienstvereinbarungen in der Charité



So erreichen Sie uns

E-Mail an den Klinikpersonalrat

Charité – Universitätsmedizin Berlin

Postadresse:Augustenburger Platz 113353 Berlin

Campus- bzw. interne Geländeadresse:Oststr. 4, 2. OG

CVK, Oststraße 4